Impressum

Parts and Cars
Hörstorf 18
A-4070 Fraham | Eferding

GISA-Zahl: 15796806
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
UID: ATU 71847308 

Inhaber: David Erler

Fotos: Parts and Cars
Grafiken: Parts and Cars

Alle Angaben vorbehaltlich Irrtümer und Fehlern. 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Parts and Cars und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „Käufer“ genannt), die über Kontaktaufnahme jedweder Art die Angebote von Parts and Cars käuflich erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Parts and Cars in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Parts and Cars in eine Geschäftsbeziehung treten.

2. Vertragsschluss

Ein Vertragsschluss über angebotene Fahrzeuge von Parts and Cars kommt grundsätzlich nach Einigung über den Kaufpreis, sowie der Unterzeichnung eines rechtsgültigen Kaufvertrages beider Parteien, sprich zwischen dem Käufer und Parts and Cars, zustande.
Einzelheiten über die Bezahlung sowie dem Übergabedatum und dem Übergabeort, sind ebenfalls im rechtsgültigen Kaufvertrag bereits geregelt und festgehalten.

3. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen festgehalten in den Allgemeinen Geschäftsbedingung von Parts and Cars.
Der vereinbarte Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr zehn Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5)Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4. Zustellung, Gefahrenübergang

Die Zustellung erfolgt, vorbehaltlich der im Kaufvertrag angeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse oder es erfolgt die Übergabe direkt am Standort von Parts and Cars.
Gefahrenübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kauf Gegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.
Gefahrenübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kauf Gegenstands geht auf den Käufer über, sobald Parts and Cars den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Parts and Cars. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Parts and Cars nicht zulässig.

6. Preise

Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden.

7. Rücktritt

Parts and Cars ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

8. Gewährleistung

Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Parts and Cars trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Parts and Cars ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Parts and Cars.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Firmensitz von Parts and Cars.
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ist der Kauf für Parts and Cars und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Parts and Cars erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Parts and Cars innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Bei Mängeln leistet Parts and Cars nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
Liefert Parts and Cars zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Parts and Cars vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Parts and Cars.

9. Haftungsbeschränkung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Parts and Cars nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Parts and Cars oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Parts and Cars gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Parts and Cars. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Fassung vom: März 2019

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